Der erste Schritt ist immer ein Anruf von Ihnen persönlich. Gerne vereinbaren wir zeitnah einen Termin.
Bei diesem Termin machen wir uns ein erstes Bild von Ihrer finanziellen Lage und beantworten Ihnen auftretende Fragen.
Individuell führen wir Schuldnerschutzmaßnahmen/Existenzklärung (Erhalt des Wohnraums, Energieversorgung) und Budgetberatungen durch.
Für den ersten Termin bringen sie bitte - wenn möglich - folgende Unterlagen mit:
- Briefe der Gläubiger (Privatpersonen und Inkassounternehmen)
- Mögliche Titulierungen/Mahnbescheide/Vollstreckungsurteile
- Lohnabrechnungen/Arbeitslosengeldbescheinigungen oder sonstige Einkommensbelege (nötig für die Berechnung des nicht pfändbaren Einkommens)
- Eventuelle Unterhaltszahlungen/Forderungen
Hilfreich wäre es, wenn die Unterlagen nach den einzelnen Forderungen sortiert ist.
Nach diesem Termin werden die Forderungen von uns bearbeitet, wobei wir natürlich den aktuellen Sachstand der einzelnen Gläubiger erfragen.
Sobald wir einen vollständigen Überblick über den Schuldenstand haben, findet in der Regel ein weiterer Besprechungstermin statt.
Hierbei werden folgende mögliche Schritte besprochen/erklärt:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch
- Gerichtlicher Einigungsversuch
- Insolvenzverfahren
Diese formalen Schritte sehen meist am Anfang sehr schwierig aus, durch unsere durchgehende Beratung wird es für Sie einfacher sein.
Rufen Sie uns dazu einfach an.